Einbau eines zweiten, geeichten Wasserzählers
...für abzusetzende Schmutzwassermengen
Nach der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Buxtehude" ist der Einbau eines zweiten, geeichten Wasserzählers zur Messung der auf einem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückbehaltenen Wassermenge möglich. Die Änderung Ihrer Anlage einschließlich Einbau der Wasserzählerbrücke muss von einer bei den Stadtwerken Buxtehude GmbH bzw. einem anderen Wasserversorgungsunternehmen zugelassenen Installationsfirma ausgeführt werden, die den Einbau des Wasserzählers mit einer Fertigmeldung bei den Stadtwerken Buxtehude GmbH abruft.
Die entstehenden Kosten stellen Ihnen die Stadtwerke Buxtehude GmbH nach erfolgtem Zählereinbau einmalig in Rechnung.
Außerdem fällt ein jährlicher Grundpreis für einen zweiten Zähler bis zu einer Nennbelastung von 15 m³/h an.
Der Zähler wird von den Stadtwerken Buxtehude GmbH gewartet und entsprechend den Vorschriften des Eichgesetzes turnusmäßig ausgewechselt. Der Grundpreis und das Ergebnis der Ablesung über verbrauchte bzw. nicht verbrauchte Mengen werden bei der Jahresabrechnung berücksichtigt. Sofern Sie einen zweiten, geeichten Zähler einbauen möchten, übersenden Sie bitte den beiliegenden Antrag.
Antrag zweiter Wasserzähler Infobrief zum zweiten Wasserzähler
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