Die Städtischen Betriebe Buxtehude informieren über Gebühren und Beiträge
Sobald ein Grundstück an die Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen wird, werden Abwasserbeiträge (ehemals Kanalbaubeiträge) grundstücksbezogen für die erstmalige Herstellung und Anschaffung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zur Schmutzwasserbeseitigung erhoben.
Beginnend mit dem ersten Wasserverbrauch auf dem Grundstück ist eine regelmäßige Schmutzwassergebühr fällig, deren Höhe sich nach dem Wasserverbrauch bemisst.
Für die Ableitung des Niederschlagswassers über die öffentliche Regenwasserkanalisation wird eine jährliche Gebühr erhoben, die von der Größe der versiegelten Fläche auf dem Grundstück abhängig ist.
Abwasserbeiträge
Die Berechnung der Abwasserbeiträge erfolgt in der Regel auf Grundlage der Grundstücksgröße und der zulässigen Bebauung. Die Gebühren werden einschließlich des ersten Grundstückanschlusses erhoben.
Abwassergebühren
Abwassergebühren werden im Gegensatz zu den Abwasserbeiträgen für die tatsächliche Inanspruchnahme der jeweiligen Abwasserbeseitigungseinrichtungen erhoben. Die Abwassergebühren werden für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt und nach verschiedenen Maßstäben berechnet.
Die Berechnung der Schmutzwassergebühr erfolgt in der Regel nach der dem Grundstück zugeführten und durch den Wasserzähler ermittelten Wassermenge.
Die Niederschlagswassergebühr wird nach der überdachten, überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt.