Grundstücksentwässerung
Die Grundstücksentwässerungsanlage beinhaltet alle Einrichtungen innerhalb der Grundstücksgrenzen, die der Abwassersammlung, -vorbehandlung und
-ableitung dienen. Über einen Übergabeschacht wird das Abwasser der Kanalisation zugeführt. Dieser befindet sich zumeist an der Grundstücksgrenze und dient der Wartung, der Kontrolle und der Sanierung von Grundstücksleitungen oder des Anschlusskanals.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, denn nur so kann Schmutzwasser von privaten Abwasseranlagen fachgerecht entsorgt werden.
Niederschlagswasser muss nicht der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden, sondern kann anderweitig von den Grundstückseigentümern genutzt werden. Somit besteht für die Stadtentwässerung Buxtehude keine Pflicht, auf privaten Grundstücken die Entsorgung anfallenden Niederschlagswassers zu übernehmen.
Der Anschluss an die Kanalisation und die Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage unterliegen der Genehmigungspflicht durch die Stadtentwässerung Buxtehude.
Grundstücksentwässerung im Trennsystem
- 1 Regenwasser - Fallrohr
- 2 Regenwasser - Grundleitungen
- 3 Regenwasser - Übergabeschacht
- 4 Regenwasser - Anschlusskanal
- 5 Regenwasser - Hauptkanal
- 6 Schmutzwasser - Fallleitung
- 7 Schmutzwasser - Grundleitungen
- 8 Schmutzwasser - Übergabeschacht
- 9 Schmutzwasser - Anschlusskanal
- 10 Schmutzwasser - Hauptkanal
- 11 Grundstücksgrenze
Quelle der Grafik "Grundstücksentwässerung im Trennsystem": www.grundstuecksentwaesserung-online.de
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Herr Ewe
Grundstücksentwässerung
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