Kontakt

Kontakt

Unser Team berät Sie kompetent in allen Fragen rund um die Städtischen Betriebe:

Stadtentwässerung
04161 727 - 284

Baubetrieb
04161 727 - 345

Öffnungszeiten
Mo - Fr: 8:00 – 16:00 Uhr
Fr: 8:00–12:00 Uhr

Zum Kontaktformular
Entstörungsdienst

Entstörungsdienst

Unsere zentrale Netzleitstelle ist rund um die Uhr - Tag und Nacht - besetzt. Unsere Schaltwärter nehmen Ihre Störungsmeldungen gerne entgegen:


04161 72 72 72

Mehr erfahren

buxtehude logo icon buxtehude logo icon stadtwerke buxtehude logo icon stadtwerke buxtehude logo icon auqarella stadtwerke buxtehude logo icon heidebad

 

Gebühren

Die Gemeinden können von den Eigentümern der durch eine Straße erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung für die Kosten der Straßenreinigung eine Benutzungsgebühr nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) erheben.

Die Gebühren für die Straßenreinigung werden für die eigentliche Reinigungsleistung erhoben, wohingegen die Gebühren für den Winterdienst auch Vorhalteleistungen (z.B. Einlagerung von Streugut oder die Wartung des Fuhrparks) beinhalten.

Die Gebührenhöhe wird nach dem Quadratwurzelmaßstab errechnet (Quadratwurzel aus der amtlichen Fläche des Buchgrundstückes).

Aktuelle Gebührensatzung zum Download

Straßenreinigungsgebührensatzung

Städtische Betriebe Buxtehude, Apensener Str. 196, 21614 Buxtehude