Gebühren
Die Gemeinden können von den Eigentümern der durch eine Straße erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung für die Kosten der Straßenreinigung eine Benutzungsgebühr nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) erheben.
Die Gebühren für die Straßenreinigung werden für die eigentliche Reinigungsleistung erhoben, wohingegen die Gebühren für den Winterdienst auch Vorhalteleistungen (z.B. Einlagerung von Streugut oder die Wartung des Fuhrparks) beinhalten.
Die Gebührenhöhe wird nach dem Quadratwurzelmaßstab errechnet (Quadratwurzel aus der amtlichen Fläche des Buchgrundstückes).
Aktuelle Gebührensatzung zum Download