
Laubannahme
Wer laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet ist, Gehwege von Laub zu befreien, kann dies kostenfrei entsorgen. Der Baubetrieb bietet hierfür im Spätherbst eines jeden Jahres Termine an, die rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Laubannahme durch die SBB
Der Baubetrieb bietet im Spätherbst eines jeden Jahres Termine für die kostenfreie Laubannahme an, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die kostenfreie Laubannahme wird für die Reinigungspflichtigen angeboten, die im Rahmen der übertragenen Straßenreinigungspflicht das Laub von Straßen und Gehwegen einsammeln müssen.
Für die Zuständigkeit der Reinigungspflichtigen siehe Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung.