SBB-Winterdienst
Rutschgefahr durch Laub auf den Straßen im Herbst, überfrierende Nässe oder schneebedeckte Straßen im Winter - wer sorgt hier für die Verkehrssicherheit der Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer?
Für viele Straßen des Buxtehuder Stadtgebietes sind die Städtischen Betriebe Buxtehude sowohl für den Sommer- als auch für den Winterdienst verantwortlich. In einigen Straßen sind dagegen die Anlieger zur Reinigung der Straßenfläche verpflichtet. Welche Straßen dazugehören, kann in den Anlagen der Straßenreinigungssatzung nachgelesen werden.
Zur Zuständigkeit bei kombinierten Geh- und Radwegen: Auf die Beschilderung kommt es an.
Gemeinsamer Fuß- und Radweg – Zeichen 240
In diesem Fall ist der Anlieger sowohl für den Fußweg, als auch für den Radweg zuständig.
Getrennter Fuß- und Radweg – Zeichen 241
In diesem Fall ist der Anlieger für den Fußweg und die SBB für den Radweg zuständig.
Grundsätzlich gilt:
In Verkehrsstraßen ist der Schnee nach der jeweiligen Verkehrsbedeutung so zu räumen, dass der Verkehr gewährleistet ist. In Wohnstraßen ohne besondere Verkehrsbedeutung sind die Fahrbahnen so von Schnee zu räumen, dass der Verkehr ermöglicht wird.
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Wer sorgt im Herbst und Winter für die Verkehrssicherheit der Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer?
Für viele Straßen des Buxtehuder Stadtgebietes sind die Städtischen Betriebe Buxtehude sowohl für den Sommer- als auch für den Winterdienst verantwortlich. In einigen Straßen sind dagegen die Anlieger zur Reinigung der Straßenfläche verpflichtet. Welche Straßen dazugehören, kann in den Anlagen der Straßenreinigungssatzung nachgelesen werden.
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Welche Aufgaben obliegen den Anliegern, wenn kein Gehweg vorhanden ist?
Ist in einer Straße kein Gehweg vorhanden, so ist ein mindestens 1 Meter breiter Streifen entlang des Grundstückes zu reinigen bzw. von Schnee und Eis zu befreien. Alle Reinigungs- und Winterdienstarbeiten sind auch dann von den Anliegern zu leisten, wenn sich zwischen den Grundstücken und dem Fußweg oder der Straße ein Grünstreifen oder Graben befinden sollte.
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Bis wann müssen Anlieger die Straße von Schnee und Glätte befreit haben?
Bei Schnee ist die Straße in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen. Für entstandene Glätte gilt dies gleichermaßen. Kommt es nach 18:00 Uhr zu Schneefall oder Glätte, müssen Anlieger werktags bis 8:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages tätig werden.
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Darf mit Salz gestreut werden?
Salz darf nur im Ausnahmefall gestreut werden! (Siehe Einsatz Streumittel)
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Was ist beim Einsatz von Streumittel zu beachten?
Auf den Fußwegen dürfen grundsätzlich kein Salz oder andere auftauende Stoffe verwendet werden. Ausgenommen sind hiervon jedoch zum Beispiel Eisregen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln (Sand) keine ausreichende Streuwirkung zu erzielen ist. Dies gilt auch an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und Brücken sowie an Gefälle- bzw. Steigungsstrecken.
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Was ist weiterhin zu beachten?
Beim Abstellen Ihres Fahrzeuges achten Sie bitte darauf, dass die Rettungswege frei bleiben und ein Durchkommen für die Räumfahrzeuge möglich ist. Eiszapfen und Schneeüberhänge an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können, müssen unbedingt sofort entfernt werden.