Laubannahme durch die SBB
Der Baubetrieb bietet im Spätherbst eines jeden Jahres Termine für die kostenfreie Laubannahme an, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die kostenfreie Laubannahme wird für die Reinigungspflichtigen angeboten, die im Rahmen der übertragenen Straßenreinigungspflicht das Laub von Straßen und Gehwegen einsammeln müssen.
Für die Zuständigkeit der Reinigungspflichtigen siehe Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung.
Laub und insbesondere andere Grün- und Gehölzabfälle von Privatgrundstücken werden nicht angenommen und dürfen nicht auf die Straßen und Gehwege gekehrt werden.
Weitere Informationen zum Umgang und zur Entsorgung von privaten Grün- und Gehölzabfällen finden Sie auf der Seite des Landkreises Stade: https://abfall.landkreis-stade.de/leistungen/gruen-und-gehoelzabfall/